Um an einer UTMB-Veranstaltung teilzunehmen, ist es zwingend notwendig:
sich der Länge und Besonderheit des Rennens vollkommen bewusst zu sein und sich perfekt darauf vorzubereiten
sich vor dem Rennen mit der persönlichen Selbstversorgung in den Bergen vertraut zu machen und mit den Problemen, die diese Art von Rennen mit sich bringt, umgehen zu können und dazu gehören insbesondere:
ohne fremde Hilfe mit den klimatischen Bedingungen (Nacht, Wind, Kälte, Nebel, Regen oder Schnee), die in der Höhe sehr schwierig zu bewältigen sein können, fertig zu werden.
mit körperlichen oder geistigen Problemen aufgrund von Müdigkeit, Verdauungsproblemen, Muskel- oder Gelenkschmerzen, kleinen Verletzungen usw. auch wenn man allein unterwegs ist zurecht zu kommen.
sich darüber im Klaren zu sein, dass es nicht die Aufgabe der Organisation ist, eines Läufers bei der Bewältigung dieser Probleme zu helfen.
sich darüber im Klaren zu sein, dass bei solch einem Berglauf, die Sicherheit von der Fähigkeit des Läufers, sich an die auftretenden oder zu erwartenden Probleme anzupassen, abhängt.
die Begleitpersonen des Läufers über den Respekt gegenüber der Natur, den Menschen und der Wettkampfordnung zu informieren und zu sensibilisieren.
Es gilt das Prinzip der individuellen, teilweisen Selbstversorgung. Die Halbautonomie wird definiert als die Fähigkeit, zwischen zwei Verpflegungsposten selbstständig zu sein, sowohl in Bezug auf die Nahrung als auch auf die Kleidung und die Sicherheit, um insbesondere auf auftretende oder zu erwartende Probleme (schlechtes Wetter, körperliche Probleme, Verletzungen usw.) reagieren zu können. Dieses Prinzip beinhaltet insbesondere die folgenden Regeln:
Jede Läuferin/Jeder Läufer muss während der gesamten Dauer des Rennens das vollständige vorgeschriebene Material mit sich führen. Es befindet sich in dem Rucksack, der bei der Startnummernausgabe beschriftet wird und auf der Strecke nicht ausgetauscht werden darf. Zu jedem Zeitpunkt des Rennens können die Rennkommissare den Rucksack und seinen Inhalt überprüfen. Die Läuferin/der Läufer ist verpflichtet, sich diesen Kontrollen ohne Widerrede zu unterziehen, andernfalls wird er vom Rennen ausgeschlossen.
An den Verpflegungsposten werden Getränke und Lebensmittel zum Verzehr an Ort und Stelle bereitgestellt. Die Organisation stellt nur stilles Wasser oder einen Energydrink zum Füllen der Trinkflaschen oder Trinkrucksäcke zur Verfügung. Die Läuferin/ der Läufer muss sicherstellen, dass sie/er beim Verlassen jedes Verpflegungspostens die Menge an Getränken und Nahrung dabei hat, die sie/er benötigt, um bis zum nächsten Verpflegungsposten durchzuhalten.
Bei den Rennen über 100M, 100K und 50K ist ein persönlicher Betreuer an bestimmten Verpflegungsposten (*) in dem speziell dafür vorgesehenen Bereich und nach Ermessen des Teamleiters erlaubt. Diese Betreuung darf nur von einer einzigen Person geleistet werden, die keine besondere Ausrüstung außer einer Tasche mit einem Volumen von maximal 30 Litern mitbringt. Medizinische Hilfe durch ein Mitglied der Läufer-Crew ist strengstens untersagt. Lediglich kleine Behandlungen wie Massagen und die Behandlung einer Blase sind erlaubt, solange die Läuferin/der Läufer auf einem Stuhl sitzt und nicht liegen muss. Der übrige Verpflegungsposten ist ausschließlich den Läuferinnen/Läufern vorbehalten.
Es ist verboten außerhalb der Toleranzzonen, die in der Nähe der Verpflegungsposten deutlich gekennzeichnet sind, jemanden zu begleiten oder auf einem Teil der Strecke von einer Person, die nicht für das Rennen angemeldet ist, begleitet zu werden. Ein Teilnehmer, der sich außerhalb der markierten Strecken begleiten lässt, verstößt gegen das Prinzip der Teilselbstversorgung. Die Rennkommissare, die Zeugen von Unregelmäßigkeiten werden, sind berechtigt, die Teilnehmer zu bestrafen, um den Sportgeist der Trailrunning-Veranstaltungen zu bewahren. Es ist nicht gestattet, dass Läufer mit einem Hund oder einem anderen Tier, einschließlich Assistenztieren, teilnehmen
Die Liste der Bereiche, in denen Betreuung gestattet ist, finden Sie auf der Website der Veranstaltung.
Jeder Teilnehmer muss, um seine Sicherheit und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, alle Gegenstände, die in der Checkliste des vorgeschriebenen Materials (siehe unten) aufgeführt sind, bei sich tragen. Er muss außerdem die gesamte Ausrüstung während des Rennens bei sich haben, auch wenn er es nicht benutzt.
Während des Rennens werden systematische und/oder stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Läufer, die nicht das gesamte vorgeschriebene Material bei sich haben, müssen mit einer Strafe bis hin zur Disqualifikation rechnen (siehe ZEITSTRAFEN).
Bitte zu beachten: Die im vorgeschriebenen Material enthaltenen Gegenstände gehören zur Grundausstattung, und sollten von jedem Trailrunner entsprechend seinen eigenen Fähigkeiten anpasst werden. Insbesondere sollte man möglichst keine leichten Kleidungstücke wählen, sondern Kleidung bevorzugen, die in den Bergen tatsächlich einen guten Schutz vor Kälte, Wind und Schnee bietet und somit für mehr Sicherheit und bessere Leistungsfähigkeit sorgt.
Es ist wichtig, diese Ausrüstung so zu verpacken, dass sie vor Regen/Schnee geschützt ist und nicht nass wird, wenn sie verwendet werden muss (zum Beispiel, indem man wasserdichte Plastiktüten verwendet).
Die Liste der obligatorischen Ausrüstung ist auf der Website der Veranstaltung verfügbar.
Alle Kleidungsstücke müssen der Größe des Teilnehmers entsprechen und dürfen nach dem Verlassen der Fabrik nicht verändert werden. Sie transportieren diese Ausrüstung in einem Rucksack, der bei der Startnummernausgabe gekennzeichnet werden muss und auf der Strecke nicht ausgetauscht werden darf.
Um Plastikmüll zu reduzieren, werden an keinem Kontrollposten und keinem Verpflegungsposten Einwegutensilien (Besteck, Becher, Schüsseln) ausgegeben. Wir bitten Sie, Ihre eigenen Utensilien (BYOU) mitzubringen, wenn Sie an den Verpflegungsposten warme Mahlzeiten zu sich nehmen möchten.
Wenn Sie Stöcke mitnehmen, müssen Sie diese während des gesamten Rennens bei sich tragen. Es ist nicht erlaubt, ohne Stöcke an den Start zu gehen und sie sich erst während des Rennens zu besorgen.
In den Ersatztaschen dürfen keine Stöcke mitgeführt warden.
Die Verwendung von Stöcken kann in bestimmten Bereichen, die durch spezielle Schilder auf der Strecke gekennzeichnet sind, aus Sicherheits- oder Umweltgründen untersagt sein.
Wenn Sie weitere Fragen zum vorgeschriebenen Material haben, zögern Sie nicht, sich an die Organisation zu wenden.
Musik: Es ist erlaubt während des Rennes über Kopfhörer Musik zu hören, sofern dies keine Gefahr darstellt. Man MUSS die Kopfhörer abnehmen, wenn man Straßen überquert, während des Aufenthalts an Kontrollposten oder in ihrer Nähe ist und beim Passieren des Sicherheitspersonals.
Jeder Läufer/Läuferin bekommt seine/ihre Startnummer gegen Vorzeigen eines gültigen Personalausweises mit Foto.
Die Startnummer muss auf der Brust oder dem Bauch getragen werden und während des gesamten Rennens ständig und vollständig sichtbar sein. Sie muss immer über der gesamten Kleidung angebracht sein und darf nicht auf einem Bein oder auf dem Rucksack positioniert werden. Der Name der Läuferin/des Läufers und die Logos der Sponsoren dürfen nicht verändert oder verdeckt werden. Die Startnummer ist der Ausweis für den Zugang zu den Transportmitteln der Organisation, den Versorgungsstationen, den medizinischen Einrichtungen, den Toiletten, den Duschen und den Bereichen, in denen das Gepäck abgegeben oder abgeholt wird. Sie wird nur eingezogen, wenn die Läuferin/der Läufer sich weigert, den Anweisungen der Rennleitung Folge zu leisten. Wenn die Läuferin/der Läufer sich vom Rennen zurückzieht, wird die Startnummer entfernt.
Beim Abholen der Ersatztaschen erhält jeder Teilnehmer eine 30-Liter-Tasche. Nachdem er die Taschen mit den Gegenständen seiner Wahl gefüllt und verschlossen hat, kann er sie in dem dafür vorgesehenen Bereich abgeben.
Aus logistischen Gründen werden bei Veranstaltungen der UTMB World Series nur die UTMB World Series Ersatztaschen akzeptiert, die bei der Startnummernausgabe ausgegeben werden. Diese Taschen sind wiederverwendbar, daher bitten wir die Läuferinnen/Läufer, die bereits eine dieser Taschen erhalten haben, diese bei jeder Teilnahme an einer Veranstaltung der UTMB World Series erneut zu verwenden.
Abholung der Taschen im Zielbereich: Die Taschen werden entweder der Läuferin/dem Läufer, einem Familienmitglied oder einem Freund nur gegen Vorlage der Startnummer zurückgegeben. Die Taschen müssen spätestens 2 Stunden nach Ende des Rennens abgeholt werden.
Die Organisation bringt die Taschen von Läuferinnen/Läufern, die das Rennen aufgegeben haben, in den Zielbereich zurück, vorausgesetzt, dass ihre Aufgabe registriert wurde. Wie lange es dauert die Taschen zurückzubringen, hängt von logistischen Faktoren ab, außerdem kann die Organisation nicht garantieren, dass alle Taschen bis zum Ende des Rennens zurückgebracht werden.
Nur die von der Organisation bereitgestellten Taschen werden transportiert. Die Stöcke können in diesen Taschen nicht transportiert werden. Da der Inhalt der Taschen nicht überprüft wird, sind keine Streitigkeiten über den Inhalt bei der Ankunft zulässig. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände darin zu verstauen. Es ist ratsam, Toilettenartikel und Ersatzteile in ihrer Unterkunft aufzubewahren.
Der Bereich für die Erstatztaschen ist auf der Website der Veranstaltung angegeben.
Mit der Anmeldung zu einem der Rennen des UTMB World Series verpflichten sich die Teilnehmer, die Umwelt und die Naturgebiete, die sie durchqueren, zu schützen und zu respektieren. Im Besonderen:
Es ist strengstens verboten, seine Abfälle (Geltuben, Papier, organische Abfälle, Plastikverpackungen...) auf der Strecke liegen zu lassen. An jedem Verpflegungsposten stehen Abfalleimer zur Verfügung, die unbedingt benutzt werden müssen. Die Rennkommissare führen auf den Strecken Stichproben durch.
Alle Teilnehmer müssen Abfälle und Verpackungen bei sich tragen, bis sie diese in die Mülleimer werfen können, die an den Verpflegungsposten bereitstehen. Die Läuferinnne/Läufer sollten ihren Müll bis zum nächsten Verpflegungsposten in einem Müllbeutel transportieren. Plastikbeutel für schmutziges Papier werden mit der Startnummer ausgehändigt, diese dienen für schmutziges Papier, das bei dringenden Bedürfnissen am Rande der Strecke notwenig ist.
Es ist unbedingt erforderlich, der markierten Strecke zu folgen, ohne sie abzukürzen. Das Abkürzen einer Strecke kann nämlich zu schädlichen Erosionen des Geländes führen.
An den Basisstationen und den Verpflegungssposten wird kein Einweggeschirr (Besteck, Becher, Schüsseln) verteilt. Dies soll den Plastikverbrauch der Läuferinnen/Läufer sowie der freiwilligen Helfer des UTMB® reduzieren. Sie sollten also Ihr eigenes Geschirr mitnehmen, wenn Sie an den Verpflegungsposten etwas Warmes essen möchten.
Entlang der Strecke gibt es einige Posten, an denen sich die Läuferinnen und Läufer mit Essen und Getränken versorgen können. An den Verpflegungsposten werden Getränke und Lebensmittel zum Verzehr an Ort und Stelle bereitgestellt. Die Organisation stellt stilles Wasser und Energydrinks zum Auffüllen der Wasserflaschen/Trinkrucksäcke zur Verfügung, persönliche Trinkbecher sind Vorschrift. Der Läufer muss beim Verlassen des Verpflegungspostens sicherstellen, dass er über die notwendige Menge an Essen und Getränken verfügt, um bis zum nächsten Posten durchzuhalten.
Nur Läuferinnen/Läufer, die eine sichtbare Startnummer tragen haben Zugang zu den Verpflegungsposten.
Die Liste der Verpflegungsposten und der dort erhältlichen Lebensmittel wird auf der Website der Veranstaltung sowie im Läuferleitfaden veröffentlicht.
Die Läufer werden bei ihrer Ankunft an einem Verpflegungsposten und an bestimmten Sanitätsposten kontrolliert.
Entlang der Strecke werden unerwartete Kontrollposten eingerichtet. Ihre Standorte werden von der Organisation nicht bekannt gegeben.
Die Wegmarkierungen bestehen aus einem reflektierenden Material, das das Licht der Stirnlampe der Läuferin/des Läufers einfängt, so dass sie bei Nacht gut sichtbar sind.
ACHTUNG: wenn Sie keine Markierungen sehen, kehren Sie um!
Aus Rücksicht auf die Umwelt wird auf den Strecken keine Farbe verwendet.
Entlang der Strecke gibt es mehrere Sanitätsposten. Diese Posten stehen in direkter Verbindung mit der Kommandozentrale. Ein medizinisches Notfallteam ist während der gesamten Veranstaltung in der Kommandozentrale anwesend. Die Sanitätsposten sind dazu da, allen Personen zu helfen, die medizinische Hilfe benötigen. Es obliegt der Läuferin/dem Läufer, die/der Hilfe braucht oder verletzt ist, um Hilfe zu rufen:
Und sich zu einem Sanitätsposten zu begeben
Und die Kommandozentrale anzurufen
Und einen anderen Läufer zu bitten, den Rettungsdienst zu alarmieren.
Und die SOS Funktion der LiveTrail-APP zu verwenden
Jeder Läufer muss allen in Gefahr befindlichen Personen Hilfe leisten und die Kommandozentrale benachrichtigen.
Wenn Sie die Kommandozentrale nicht erreichen können und nur in absoluten Notfällen, dürfen Sie die Notrufstellen direkt anrufen (insbesondere, wenn Sie sich in einem Gebiet befinden, in dem nur Notrufe möglich sind): Die Notrufnummern werden im Läuferleitfaden angegeben.
Eine Reihe von unerwarteten Ereignissen, einschließlich schlechter Witterungsbedingungen, kann dazu führen, dass Sie länger als erwartet auf Hilfe warten müssen. Ihre Sicherheit hängt daher von der Qualität der Dinge ab, die Sie in Ihren Rucksack gepackt haben.
Das medizinische Personal, die paramedizinischen Hilfskräfte, Notfallhelfer und Bergführer sowie alle von der Rennleitung benannten Personen sind befugt :
jeden Teilnehmer, der für die Fortsetzung des Rennens als unfähig erachtet wird, vom Rennen auszuschließen.
von jedem Teilnehmer die Benützung des vorgeschriebenen Materials zu verlangen.
die Läuferinnen/Läufer, die sie für gefährdet halten, zu evakuieren.
die Läuferinnen/Läufer an die am besten geeignete Behandlungseinrichtung zu verweisen.
Eine Läuferin/ein Läufer, der sich an einen Arzt oder Sanitäter wendet, unterwirft sich de facto dessen Autorität und verpflichtet sich, dessen Entscheidungen zu akzeptieren. Wenn der Gesundheitszustand eines Läufers eine intravenöse Infusion rechtfertigt, muss die Läuferin/der Läufer zwingend das Rennen abbrechen.
Am Ziel steht den Läuferinnen/Läufern mit ernsthaften Gesundheitsproblemen eine Krankenstation zur Verfügung. Die Behandlung basiert im Rahmen der Möglichkeiten auf der Entscheidung des Ärzteteams. Die Läufer müssen auch beim Schlafen auf der markierten Strecke bleiben. Alle Läuferinnen/Läufer, die sich absichtlich abseits der markierten Strecke bewegen, stehen nicht mehr unter der Verantwortung der Organisation.
Die Zeitbarrieren um die wichtigsten Kontrollpunkte zu verlassen, finden Sie auf unserer Website und im Läuferleitfaden. Im Falle von Änderungen (siehe Außergewöhnliche Bedingungen) werden die neuen Zeitbarrieren per SMS bekanntgegeben.
Falls der Start eines Rennens in mehreren Wellen organisiert wird, werden die Zeitlimits basierend auf dem Startzeitplan der letzten Welle berechnet.
Diese Zeitbarrieren werden so berechnet, dass die Teilnehmer das Ziel innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen können, wobei sie eventuelle Zwischenstopps einlegen können (Ruhepause, Essen...). Um das Rennen fortsetzen zu dürfen, müssen alle Teilnehmer den Kontrollposten vor dem Zeitlimit verlassen (unabhängig von der Ankunftszeit am Kontrollposten).
Alle Läufer, die aufgeben, von der Organisation gestoppt werden oder die offiziellen Zeitlimits nicht einhalten, dürfen das Rennen nicht fortsetzen. Ihre Startnummer wird entfernt, und sie werden mit dem Transportmittel der Organisation zurück zum Veranstaltungsbereich gebracht. Die Zeitlimits sowie die Zeitbarrieren werden auf der Website der Veranstaltung angegeben.
Eine Läuferin/ein Läufer darf, außer bei Verletzungen, das Rennen nur an einem Kontrollposten abbrechen. Er muss den Postenchef benachrichtigen oder seinen Abbruch über die LiveRun-APP melden und die Kommandozentrale informieren. Wenn eine Läuferin/ein Läufer abbrechen möchte, während sie/er sich auf der Strecke zwischen zwei Kontrollposten befindet, muss sie/er sich zum nächstgelegenen Kontrollposten begeben, wo sie/er ihren/seinen Abbruch melden muss. Läuferinnen/Läufer, die aufgeben, müssen ihre Startnummer behalten, da sie der Passierschein zu den Shuttle-Bussen, Bussen, Mahlzeiten, Behandlungsräumen usw. ist.
Der Rücktransport findet wie folgt statt:
An einigen Verpflegungsposten stehen den Läuferinnen/Läufern, die das Rennen abbrechen Busse - auf den Fahrplänen mit dem Symbol "Bus" gekennzeichnet- zur Verfügung, die sie zum Ziel zurückbringen.
Die Läuferinnen/Läufer, die an jedem anderen Sanitäts-oder Verpflegungsposten das Rennen abbrechen, deren Gesundheitszustand aber keine Evakuierung erfordert, müssen so schnell wie möglich mit eigenen Mitteln den nächstgelegenen Rückführort erreichen.
An den Verpflegungs-oder Sanitätsposten, die mit einem Auto oder Geländewagen erreichbar sind, gilt Folgendes:
Nach deren Schließung kann die Organisation die Läufer, die aufgegeben haben und den Posten noch nicht verlassen haben, zurückbringen.
Im Falle von schlechten Wetterbedingungen, die einen teilweisen oder vollständigen Abbruch des Rennens rechtfertigen, wird die Organisation dafür sorgen, dass alle Läufer so schnell wie möglich zurückgebracht werden.
Während des Rennens werden den Läuferinnnen/Läufern an einigen Sanitätsposten Ruhezonen mit Feldbetten und Decken zur Verfügung gestellt.
Läuferinnen/Läufer, die ihr Rennen beendet haben und ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen eine eigene Unterkunft haben.
Alle Dienstleistungen nach dem Rennen sind auf der Website der Veranstaltung aufgeführt.
Für jedes Rennen gibt es eine Gesamtwertung - Männer und Frauen - und eine Altersklassenwertung - Männer und Frauen - (siehe unten weitere Einzelheiten für jede Kategorie).
UTMB World Series Events Die ersten fünf Männer und die ersten fünf Frauen in der Gesamtwertung sowie der erste Läufer und die erste Läuferin in jeder Kategorie erhalten eine Trophäe.
Die Preise und Pokale werden erst bei der Preisverleihung vergeben. Man muss anwesend sein, um sie zu erhalten.
Die Ergebnisse aller Teilnehmer finden Sie unter www.utmb.world.
Alterskategorien |
---|
16-17 |
18-19 |
20-34 |
35-39 |
40-44 |
45-49 |
50-54 |
55-59 |
60-64 |
65-69 |
70-74 |
75-79 |
80-84 |
85+ |
Wenn eine Läuferin/ ein Läufer gegen die Regeln verstößt, können die Rennleiter und die Teamleiter der Kontroll- und Verpflegungsposten sofort (*) eine Strafe gemäß der folgenden Tabelle verhängen:
100K und 100M Rennen
REGELVERSTOSS | STRAFEN (*) DISQUALIFIKATION |
---|---|
Die Strecke abkürzen | Gemäß Entscheid der Rennleitung |
Fehlen eines oder mehrerer Gegenstände des vorgeschriebenen Materials (Kein Mindestwasservorrat, keine wasserdichte Jacke mit Kapuze, keine Taschenlampe, keine Rettungsdecke, kein Smartphone) | Disqualifikation |
Fehlen anderer Gegenstände des vorgeschriebenen Materials | 1 Stunde |
Ablehnung der Überprüfung des vorgeschriebenen Materials | Disqualifikation |
Ausgeschaltetes Handy oder im Flugmodus | 15 Minuten |
Entsorgung von Müll oder Nichtnutzung der Toiletten der Organisation (absichtlich) von Abfällen durch einen Läufer oder einen seiner Begleiter | 1 Stunde |
Mangelnder Respekt gegenüber anderen (Organisation, Freiwillige oder Läufer, einschließlich jeglicher Art von Beschimpfung, Hausfriedensbruch, Diebstahl oder Missachtung der Regeln). NB: Ein Teilnehmer, dessen Unterstützer unhöflich sind und/oder sich weigern, die Anweisungen der Organisation zu respektieren, wird bestraft | Disqualifikation |
Untersagen jeglicher Hilfeleistung anderer in Schwierigkeiten befindender Personen (die Betreuung benötigen) | Disqualifikation |
Betreuung außerhalb der genehmigten Zonen | 1 Stunde |
Sich außerhalb der klar festgelegten Toleranzzonen in der Nähe eines Sanitätspostens auf der Strecke begleiten lassen | 15 Minuten |
Betrug (z.Bsp. : Verwendung von Verkehrsmitteln, Startnummerntausch usw…) | Sofortiges und lebenslanges Ausscheiden aus dem Rennen |
Nicht sichtbar angebrachte Startnummer | 15 Minuten |
Tragen einer nicht zulässigen Startnummer | 15 Minuten (währenddessen bringt die der Läufer seine Startnummer in einer den Vorschriften entsprechenden Weise an) |
Gefährdendes Verhalten (z. B. Stöcke mit ungeschützten Spitzen, die auf Läufer oder Zuschauer gerichtet sind) | 15 Minuten |
Fehlen eines elektronischen Chips | Gemäß Entscheid der Rennleitung |
Nichtdurchlaufen eines Kontrollpostens | Gemäß Entscheid der Rennleitung |
Nichtbeachtung einer Anweisung der Rennleitung, der Rennkommissare, des Postenchefs der Sanitätsposten, der Ärzte oder des Such- und Rettungspersonals | Disqualifikation |
Ablehnung der Dopingkontrolle | Der Läufer wird bestraft wie im Falle eines positiven Dopingbefundes |
Vorsätzliches Verlassen eines Kontrollpunktes nach der Zeitbarriere | Disqualifikation und 2 Jahre Sperre für die UTMB World Series |
Benützen von Stöcken, welche nicht vom Start an mitgenommen wurden | 1 Stunde |
Unerlaubter Wechsel der Startwelle, die früher als die zugewiesene abfährt (NB: für eine Welle, die später als die zugewiesene abfährt, wird keine Strafe verhängt) | 2 Stunden Strafe |
Beleidigung anderer Läufer (körperlich oder verbal) | Disqualifikation |
50K und 20K Rennen
REGELVERSTOSS | STRAFEN (*) DISQUALIFIKATION |
---|---|
Die Strecke abkürzen | Gemäß Entscheid der Rennleitung |
Fehlen eines oder mehrerer Gegenstände des vorgeschriebenen Materials (1 Liter Wasserreserven, wasserdichte Jacke mit Kapuze, Stirnlampe, Rettungsdecke, Handy) | Disqualifikation |
Fehlen anderer obligatorischer Ausrüstungsgegenstände (Liste auf der Veranstaltungswebsite) | 30 Minuten Strafzeit, in denen der Läufer aufgefordert wird, die fehlende Ausrüstung zu besorgen |
Ablehnung der Überprüfung des vorgeschriebenen Materials | Disqualifikation |
Ausgeschaltetes Handy oder im Flugmodus | 15 Minuten |
Entsorgung von Müll oder Nichtnutzung der Toiletten der Organisation (absichtlich) von Abfällen durch einen Läufer oder einen seiner Begleiter | 30 Minuten |
Mangelnder Respekt gegenüber anderen (Organisation, Freiwillige oder Läufer, einschließlich jeglicher Art von Beschimpfung, Hausfriedensbruch, Diebstahl oder Missachtung der Regeln). NB: Ein Teilnehmer, dessen Unterstützer unhöflich sind und/oder sich weigern, die Anweisungen der Organisation zu respektieren, wird bestraft | Disqualifikation |
Untersagen jeglicher Hilfeleistung anderer in Schwierigkeiten befindender Personen (die Betreuung benötigen) | Disqualifikation |
Betreuung außerhalb der genehmigten Zonen | 30 Minuten |
Sich außerhalb der klar festgelegten Toleranzzonen in der Nähe eines Sanitätspostens auf der Strecke begleiten lassen | 10 Minuten |
Betrug (z.Bsp. : Verwendung von Verkehrsmitteln, Startnummerntausch usw…) | Sofortiges und lebenslanges Ausscheiden aus dem Rennen |
Nicht sichtbar angebrachte Startnummer | 10 Minuten |
Tragen einer nicht zulässigen Startnummer | 10 Minuten (währenddessen bringt die der Läufer seine Startnummer in einer den Vorschriften entsprechenden Weise an) |
Gefährdendes Verhalten (z. B. Stöcke mit ungeschützten Spitzen, die auf Läufer oder Zuschauer gerichtet sind) | 10 Minuten |
Fehlen eines elektronischen Chips | Gemäß Entscheid der Rennleitung |
Nichtdurchlaufen eines Kontrollpostens | Gemäß Entscheid der Rennleitung |
Nichtbeachtung einer Anweisung der Rennleitung, der Rennkommissare, des Postenchefs der Sanitätsposten, der Ärzte oder des Such- und Rettungspersonals | Disqualifikation |
Ablehnung der Dopingkontrolle | Der Läufer wird bestraft wie im Falle eines positiven Dopingbefundes |
Vorsätzliches Verlassen eines Kontrollpunktes nach der Zeitbarriere | Disqualifikation und 2 Jahre Sperre für die UTMB World Series |
Benützen von Stöcken, welche nicht vom Start an mitgenommen wurden | 30 Minuten |
Unerlaubter Wechsel der Startwelle, die früher als die zugewiesene abfährt (NB: für eine Welle, die später als die zugewiesene abfährt, wird keine Strafe verhängt) | 2 Stunden Strafe |
Beleidigung anderer Läufer (körperlich oder verbal) | Disqualifikation |
(*) Die Zeitstrafen werden sofort vor Ort angewendet, was bedeutet, dass der Läufer für die Dauer der Strafzeit "aussetzen" muss. Wenn nach dem Rennen ein Regelverstoß festgestellt wird, kann der Renndirektor auch beschließen, eine Strafe auf die Zielzeit der Läuferin/des Läufers anzuwenden. Die Zeit der Läuferin/des Läufers wird während der Strafe nicht gestoppt. Jeder andere Verstoß gegen die Regeln wird von der Rennleitung mit einer Strafe belegt.
Mit der Anmeldung zu UTMB-Veranstaltungen erklären sich alle Athleten mit den Anti-Doping-Regeln der UTMB einverstanden und erkennen die Zuständigkeit der UTMB bei der Durchsetzung dieser Regeln an. Die Athleten verstehen, dass die Einhaltung der UTMB-Anti-Doping-Regeln für die Aufrechterhaltung der Integrität, der Fairness und des Wettkampfgeistes im Trailrunning-Sport unerlässlich ist.
Die Athleten erkennen außerdem an und stimmen zu:
(a) an alle Bestimmungen der UTMB-Anti-Doping-Regeln (in ihrer jeweils gültigen Fassung), den Welt-Anti-Doping-Code und die von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) herausgegebenen internationalen Standards gebunden sein und diese einhalten;
(b) der Befugnis der UTMB unterliegen, die Anti-Doping-Bestimmungen der UTMB durchzusetzen, die Ergebnisse zu verwalten und Sanktionen zu verhängen;
(c) sich Dopingkontrollen während und außerhalb von Wettkämpfen unterziehen, wenn sie von der UTMB oder den zuständigen Anti-Doping-Behörden ausgewählt werden;
(d) genaue und aktuelle Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen und sich bei Bedarf für Tests zur Verfügung stellen;
(e) keine verbotenen Substanzen zu verwenden oder verbotene Methoden anzuwenden, wie in den UTMB-Anti-Doping-Regeln und der WADA-Verbotsliste beschrieben;
(f) persönlich dafür verantwortlich zu sein, zu verstehen, was einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt. Die Athleten verpflichten sich außerdem, ihre eigene Einhaltung der UTMB-Anti-Doping-Bestimmungen zu überwachen und sicherzustellen, wobei sie beachten, dass bestimmte Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, übliche Getränke und andere legal erhältliche Produkte verbotene Substanzen enthalten können;
(g) stimmen der Entnahme, Analyse und Aufbewahrung von Urin-, Blut- oder anderen Proben für Anti-Doping-Zwecke zu und erkennen an, dass die Ergebnisse dieser Proben gemäß den Anti-Doping-Regeln der UTMB an relevante Parteien und die Öffentlichkeit weitergegeben werden können;
(h) mit der UTMB und den Anti-Doping-Behörden bei allen Untersuchungen oder Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen uneingeschränkt zu kooperieren;
(i) die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die UTMB und die von ihr beauftragten Dritten (einschließlich der Internationalen Versuchsagentur) in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen der UTMB anzuerkennen;
(j) unterliegt der Gerichtsbarkeit der UTMB-Anti-Doping-Regeln und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Streitigkeit, die sich aus einer gemäß den UTMB-Anti-Doping-Regeln getroffenen Entscheidung ergibt, nach Ausschöpfung des in den UTMB-Anti-Doping-Regeln ausdrücklich vorgesehenen Verfahrens ausschließlich gemäß Artikel 13 der UTMB-Anti-Doping-Regeln bei einer Berufungsinstanz für ein endgültiges und verbindliches Schiedsverfahren angefochten werden kann;
(k) die von der UTMB oder den zuständigen Anti-Doping-Behörden im Falle eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen auferlegten Konsequenzen und Sanktionen zu akzeptieren, einschließlich des Ausschlusses von UTMB-Veranstaltungen und einer möglichen Suspendierung von der künftigen Teilnahme;
(l) während einer Sperre oder vorläufigen Suspendierung nicht in irgendeiner Funktion an einer UTMB-Veranstaltung teilzunehmen.
Mit dem Abschluss des Anmeldeverfahrens bestätigen die Athleten, dass sie die UTMB-Anti-Doping-Regeln verstanden haben und sich an diese halten.
Jede Reklamation bezüglich der Rangliste muss so schnell wie möglich nach der Ankunft des Läufers bei einem Vertreter der Organisation eingereicht und innerhalb von 2 Tagen nach Ende der Veranstaltung per E-Mail bestätigt werden. Alle anderen Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen nach dem Ende der Veranstaltung per E-Mail an die Organisation übermittelt werden.
Die Organisation behält sich das Recht vor, bei Bedarf jederzeit die Streckenführung, die Startzeiten, die Zeitbarrieren, die Lage der Hilfs- und Sanitätsposten sowie alle anderen Aspekte, die mit dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen zusammenhängen, zu ändern.
Im Falle von höherer Gewalt, schlechten Wetterbedingungen oder anderen Umständen, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, behält sich die Organisation das Recht vor:
den Start des Rennens zu verschieben
die Zeitbarrieren zu ändern
das Startdatum zu ändern
die Strecke des Rennens anzupassen
das Rennen abzusagen
das Rennen vorübergehend zu beendigen
das laufende Rennen zu unterbrechen
Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich während der Veranstaltung auf das Bildrecht, genauso wie er auf jedes Einspruchsrecht gegenüber den Organisatoren und deren Partner für die Verwendung seiner Aufnahmen verzichten. Nur die Organisation kann dieses Bildrecht über eine Akkreditierung oder eine entsprechende Lizenz an beliebige Medien übertragen. Ultra-Trail®, Ultra-Trail du Mont-Blanc®, UTMB®, CCC®, OCC®, TDS® und PTL® sind rechtlich eingetragene Markennamen. Alle Kommunikation über die Veranstaltung oder die Verwendung von Bildern von der Veranstaltung muss den Namen der Veranstaltung, die eingetragenen Markennamen respektieren und die offizielle Genehmigung der Organisation haben.
Läufer, die gesponsert werden oder anderweitig das Branding Dritter zu Werbezwecken verwenden, dürfen das Branding Dritter nur während des Wettbewerbs auf ihrer Kleidung und Ausrüstung verwenden. Alle anderen Gegenstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flaggen, Banner oder Poster dürfen entlang der Rennstrecke und im Zielbereich, nicht verwendet, getragen oder angebracht werden. Verstöße gegen diese Bestimmung können zu einer Strafe führen, die nach alleinigem Ermessen der jeweiligen Renndirektoren festgelegt werden.
Jegliche auffällige Darstellung politischer Botschaften oder Bilder während der Veranstaltung ist untersagt.
Der Verein Trail Valais organisiert Wildstrubel by UTMB®.
Der Organisator schließt für die Dauer der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Haftung, derjenigen seiner Angestellten und der Teilnehmer.
Wildstrubel by UTMB ist eine Veranstaltung, die mehrere Läufe in der freien Natur über die offiziellen Wanderrouten umfasst. Jede Strecke muss in einer einzigen Etappe, im eigenen Tempo und mit einem Zeitlimit absolviert werden. Informationen zu den Rennen finden Sie auf der Website: Wildstrubel by UTMB
Jeder Teilnehmer muss eine Versicherung abschließen, die die Kosten für Such-, Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen in dem Land des Rennens abdeckt. Alle Läufer, die die Strecke verlassen, ohne den Veranstalter über ihre Absicht zu benachrichtigen, werden mit allen Such- und Rettungskosten belastet.
Hinweis: Die Evakuierung per Hubschrauber müssen Sie selbst bezahlen. Die Wahl der Evakuierungsmethode hängt vom Veranstalter ab, der die Sicherheit der Läufer in den Vordergrund stellt.
Die Wahl der Evakuierungsmethode und der Wahl des Krankenhauses hängt von den Such- und Rettungsdiensten und den medizinischen Fachkräften ab.
Für 49€/Jahr können Sie eine Versicherung abschließen, die Ihnen eine weltweite Deckung der Kosten für Rettung, Rückführung und medizinische Versorgung (einschließlich Hubschrauberrettung) im Rahmen Ihres Trail Sports garantiert, sei es beim Training, bei Wettkämpfen oder sogar bei Erkundungstouren.
Dies gilt auch für folgende Sportarten: Wandern, Trekking, Fahrradtourismus und Mountainbiking, Skilanglauf oder Schneeschuhwandern. Sie sind auch versichert, wenn Sie ein Profi sind.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie HIER
Alle Ansprüche, die sich aus der Registrierung des Läufers für eines der (Veranstaltungs-) Rennen ergeben, müssen per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: wildstrubel@service.utmb.world Alle Streitigkeiten über die Registrierung (z.B., wenn ein Läufer nicht über die Auslosung ausgewählt wird) oder über das sportliche Management und die Regeln (z. B., wenn ein Läufer ein Rennen abbricht) können nicht als triftiger Grund für einen Anspruch angesehen werden.
Nach dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (DSG vom 1.9.2023, hier abrufbar https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/fr) hat jeder Teilnehmer das Recht, auf die ihn betreffenden Daten zuzugreifen und sie zu berichtigen. Verantwortlich für die Datenverarbeitung: UTMB international Sarl, Crans-Montana Verarbeitete Daten: Alle Daten, die bei einer Anmeldung zu einem der Läufe des Wildstrubel by UTMB gesammelt werden. Zweck der Verarbeitung : Für die Zwecke der Organisation, insbesondere zur individuellen Identifizierung jedes Teilnehmers, um ihm vor, während oder nach der Veranstaltung alle Informationen im Zusammenhang mit seiner Teilnahme zukommen zu lassen, sowie zur Identifizierung einer Kontaktperson im Notfall. Dauer der Speicherung der Daten : Die Gesamtheit der Daten des Läufers wird für eine maximale Dauer von 10 Jahren aufbewahrt, die bei jeder Anmeldung verlängert werden kann. Nach Ablauf dieser 10 Jahre und ohne ausdrückliche Genehmigung des Läufers werden alle Daten außer Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Nationalität gelöscht, um die Ranglisten beizubehalten. Jeder Läufer kann über seinen Läuferbereich, der über diesen Link zugänglich ist, auf seine persönlichen Daten zugreifen. Jeder Antrag auf Änderung der Daten kann gestellt werden: 2. per Post an die folgende Adresse: DPO UTMB, UTMB Group, 31 rue du Lyret, 74400 Chamonix, Frankreich. 3. Per E-Mail an folgende Adresse: dpo@utmb.world Jeder Antrag auf Zugang zu oder Änderung von personenbezogenen Daten wird so schnell wie möglich nach Eingang des Antrags bearbeitet, jedoch innerhalb einer Frist von maximal 1 Monat.